Fragen
- Sind bei Ihnen Haustiere erlaubt?
- Kann man auf diesem Platz seinen 1. Wohnsitz anmelden?
- Heizen mit Strom oder Gas?
- Was passiert wenn Putin kein Gas mehr liefert?
- Wie groß dürfen Mobilheime bei Ihnen sein?
- Muss man sein Mobilheim bei einem bestimmten Hersteller kaufen?
- Haben Sie noch freie Stellplätze?
- Was ist der Unterschied zwischen einem Mobilheimpark und einer Kleingartensiedlung?
- Ich möchte mein Mobilheim von Platz XY zu Ihnen bringen. Geht das?
- Im möchte mein Mobilheim selber bauen. Geht das?
- Kann man bei Ihnen Mobilheime mieten?
- Dürfen bei Ihnen Mobilheime aus Metall oder Kunststoff aufgestellt werden?
- Ich möchte ein Mobilheim in meinen Garten stellen. Geht das?
- Ist Ihr Platz auch im Winter geöffnet?
- Kann ich mir den Platz einmal ansehen?
- Liegt der Platz an einem See oder am Meer?
Antworten
- Sind bei Ihnen Haustiere erlaubt?
- Ja. Viele unserer Pächter haben entweder einen Hund oder eine Katze.
- Kann man auf diesem Platz seinen 1. Wohnsitz anmelden?
- Zunächst sind Mobilheime „nicht zum dauernden Wohnen bestimmt“. Dies gilt überall in Deutschland, unabhängig davon was Sie von anderen Plätzen gehört haben. Trotzdem gibt es auf vielen Plätzen und auch bei uns Pächter die Ihren 1. Wohnsitz auf dem Platz gemeldet haben. Dies liegt daran, dass das Einwohnermeldeamt dem Bürger den Wohnsitz bestätigen muss an dem er wohnt, unabhängig davon ob ein dauerndes Wohnen dort erlaubt ist. Ein Melderecht bedeutet nicht automatisch ein Wohnrecht.
- Heizen mit Strom oder Gas?
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In letzter Zeit werden häufiger Mobilheime angeboten, die aus Umweltschutzgründen mit Strom statt mit Gas geheizt werden sollen. Wir raten davon aus zwei Gründen ab:
- Umwelt: Flüssiggas emittiert ca. 220g CO2/kWh, eine kWh Strom erzeugt zur Zeit ca. 400g CO2/kWh. Heizen mit Strom emittiert also fast doppelt so viel CO2 wie heizen mit Flüssiggas.
- Kosten: Ein Kubikmeter Flüssiggas kostet bei uns ca. 3 EUR und hat einen Heizwert von 28 kWh/cbm. Damit kostet die kWh Heizleistung ca. 10 Cent. Ein kWh Strom kostet bei uns ca. 50 Cent. Heizen mit Strom ist also 5x teurer als mit Gas.
- Was passiert wenn Putin kein Gas mehr liefert?
-
Es gibt 2 Sorten von Flüssiggas:
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LNG: (Liquid Natural Gas) ist flüssiges Methan
(Erdgas).
Durch die Nordstream-Pipeline wird Methan/Erdgas geliefert. Die Bundesregierung versucht deshalb neue Terminals für LNG zu bauen.
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LPG: (Liquid Petroleum Gas) ist flüssiges Propan
oder Butan
.
Auf unserem Mobilheimpark wird LPG verwendet. Dies wird in Deutschland aus Mineralöl hergestellt oder auch per Tanker importiert.
Ein Erdgas/Methan/LNG-Lieferstopp von Putin würde unsere Gasversorgung auf dem Platz also zunächst nicht direkt beeinträchtigen. Es würde aber vermutlich der Ölpreis steigen und damit auch unser LPG-Gaspreis.
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LNG: (Liquid Natural Gas) ist flüssiges Methan
(Erdgas).
- Wie groß dürfen Mobilheime bei Ihnen sein?
- Nach der Niedersächsischen Campingplatzverordnung sind auf Mobilheimplätzen generell nur Mobilheime bis 40 m² erlaubt. Ausserdem darf das Mobilheim nicht zu hoch sein. Im Gesetz heisst es:
- "Die Grundfläche der Wochenendhäuser darf nicht mehr als 40 m2 und ihre größte Höhe nicht mehr als 3.20 m betragen. Bei der Ermittlung der Grundfläche bleibt ein überdachter Freisitz bis zu 10 m2 Grundfläche oder ein Vorzelt unberücksichtigt. Bei der Bemessung der Höhe bleiben Giebeldreiecke außer Betracht, soweit sie, waagerecht gemessen, nicht breiter als 3 m sind.“
- Muss man sein Mobilheim bei einem bestimmten Hersteller kaufen?
- Nein. Sie dürfen Mobilheime von allen Herstellern bei uns aufstellen. Bitte achten Sie darauf, dass auf unserem Platz nur Mobilheime aus Holz aufgestellt werden dürfen.
- Haben Sie noch freie Stellplätze?
- Nein. Die neuen Stellplätze aus unserer Platzerweiterung sind jetzt alle vergeben. Es werden aber hin und wieder gebrauchte Mobilheime von Pächtern verkauft, die ihren Platz (meistens aus Altersgründen) aufgeben möchten.
- Was ist der Unterschied zwischen einem Mobilheimpark und einer Kleingartensiedlung?
- Eine Parzelle mit Mobilheim bietet deutlich mehr Komfort als ein Kleingarten mit Laube. Kleingärten werden durch das sehr strikte Bundeskleingartengesetz geregelt. Mobilheimparks unterliegen hingegen nur der flexibleren Niedersächsischen Campingplatzverordnung
- Machmal bezeichnet man Mobilheime auch als Ferienimmobilien.
- Ich möchte mein Mobilheim von Platz XY zu Ihnen bringen. Geht das?
- Ja, man kann ein Mobilheim mit einem Tieflader transportieren. Genauere Informationen finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass auf unserem Platz nur Mobilheime aus Holz aufgestellt werden dürfen.
- Im möchte mein Mobilheim selber bauen. Geht das?
-
Ja. Sie müssen allerdings folgendes beachten:
- Die Außenfassade muss aus Holz sein.
- Die Grundfläche darf höchstens 40 Quadratmeter betragen.
- Die Höhe darf 3,20m nicht übersteigen.
Genauere Auskunft gibt die Niedersächsischen Campingplatzverordnung
- Kann man bei Ihnen Mobilheime mieten?
- Nein, leider nicht.
- Dürfen bei Ihnen Mobilheime aus Metall oder Kunststoff aufgestellt werden?
- Nein, bei uns müssen alle Mobilheime aus Holz sein.
- Ich möchte ein Mobilheim in meinen Garten stellen. Geht das?
- Ein Mobilheim ist ein Bauwerk. Deshalb ist es erforderlich eine Baugenehmigung für das Aufstellen zu beantragen. Für unseren Mobilheimpark haben wir diese Baugenehmigung im Voraus für alle Plätze erhalten.
- Ist Ihr Platz auch im Winter geöffnet?
- Ja. Die meisten Mobilheime sind so gut isoliert dass Sie auch im Winter komfortabel bewohnt werden können.
- Kann ich mir den Platz einmal ansehen?
- Gerne! Kommen Sie einfach vorbei uns sehen Sie sich um. Wenn Sie Fragen haben oder eine Führung wünschen, melden Sie sich unter 04267-355 (Mo-Do vormittags) oder unter 01609-762-2315 (nachmittags). Eine besondere Gelegenheit ist unser Tag der offenen Tür im Sommer.
- Liegt der Platz an einem See oder am Meer?
- Nein, unser Platz ist von Wald umgeben. Es befinden sich aber mehrere Baggerseen, Freibäder und Hallenbäder in der Umgebung.